Die Nutzung der Fläche ist nur Mitgliedern des TV Olpe 1848 e.V. oder durch den Erwerb eines tagesaktuellen Tickets(Liftticket/parkscheinOE) gestattet. Der Kauf dient unter anderem der Kenntnisnahme und Anerkennung der geltenden AGB.
Personen ohne gültiges Ticket werden umgehend der Anlage verwiesen. Im Wiederholungsfall behalten wir uns vor ein Betretungsverbot auszusprechen.
#liftistan (Liftnutzung)
– Termine siehe Kalender
– gilt auch für E-Bikes
bereitgestellt durch Skigebiet Fahlenscheid GbR
Bitte FORMULAR ausfüllen und am Lift abgeben
Tageskarte
Erwachsene 30€ – Bezahlung vor Ort
Kinder (bis 14 Jahre) 22€ – Bezahlung vor Ort
Vormittagskarte (10-14 Uhr)
Erwachsene 25€ – Bezahlung vor Ort
Kinder (bis 14 Jahre) 18€ – Bezahlung vor Ort
Nachmittagskarte (13-17 Uhr)
Erwachsene 25€ – Bezahlung vor Ort
Kinder (bis 14 Jahre) 18€ – Bezahlung vor Ort
#parkscheinOE (nein, parken kostet nix)
– für die Nutzung der Fläche
– gilt nur außerhalb der Liftzeiten
bereitgestellt durch frOErider
(TV Olpe 1848 e.V. Radsport)
Bike 3€ pro Tag Jetzt bezahlen oder vor Ort Barcode scannen
E-Bike 5€ pro Tag Jetzt bezahlen oder vor Ort Barcode scannen
Supporter 50€ pro Jahr per Email bestellen
Mitglieder TV Olpe frei
30
1. Das Befahren oder Betreten der Mountainbikestrecken ist nur Mitgliedern des TV Olpe 1848 e.V. oder mit gültigem parkscheinOE gestattet. Während des Liftbetriebs gilt das von der Skigebiet Fahlenscheid GbR erworbene Ticket. E-Mountainbiker sind ebenfalls zum Kauf einer Liftkarte verpflichtet.
2. Der Mitgliedausweis, die Liftkarte oder der parkscheinOE ist den verantwortlichen Vereinsmitgliedern oder dem Liftpersonal jederzeit nach Aufforderung vorzuzeigen.
3. Jugendliche unter 14 Jahren dürfen den Bikepark nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder mit deren schriftlichen Einverständniserklärung im Beisein eines geeigneten Übungsleiters nutzen. Ab dem 14. Lebensjahr bedarf die unbegleitete Nutzung der schriftlichen Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten.
4. Das Betreten des Geländes und das Befahren der Strecken erfolgt auf eigene Gefahr. Es verpflichtet die Nutzer zur gegenseitigen Rücksichtnahme. Die Nutzer sind sich der Gefahren durch die Benutzung der Strecken vollumfänglich bewusst.
5. Die Strecken dürfen nur von eine Stunde nach Sonnenaufgang bis eine halbe Stunde vor Sonnenuntergang (spätestens 20:00 Uhr) befahren werden.
6. Rennen jeglicher Art sind auf der Strecke untersagt.
7. Bei Sturm oder Gewitter dürfen die Strecken nicht befahren werden. Mit waldtypischen Gefahren ist jederzeit zu rechnen. Das eigene Verhalten ist daran anzupassen.
8. Auf den Strecken herrscht Helmpflicht. Empfohlen wird ein Vollvisierhelm und zusätzliche Protektoren (Knie-, Ellbogen- und Rückenprotektor) zu tragen.
9. Das Fahrrad muss für die Befahrung der Strecken geeignet und funktionsfähig sein.
10. Der Fahrer muss in geeigneter körperlicher Verfassung sein um die Strecke zu befahren.
11. Die Streckenauswahl und das Fahrverhalten sind dem persönlichen Fahrkönnen und der persönlichen Fahrpraxis anzupassen.
12. Vor dem erstmaligen Befahren hat der Benutzer sich durch eine ausführliche Begehung von dem Verlauf der Strecken Kenntnis zu verschaffen. Vor jedem erneuten Befahren hat er sich einen Eindruck über den Zustand der Strecken und eventuelle Gefahren (z. B. herabgefallene Äste, umgestürzte Bäume) zu verschaffen.
13. Zu dem Vorausfahrenden ist der erforderliche Sicherheitsabstand einzuhalten. Der vorausfahrende Fahrer hat stets Vorfahrt. Schwächere Fahrer dürfen nicht bedrängt werden.
14. Die gekennzeichneten Strecken dürfen nicht verlassen werden.
15. Schilder und Markierungen sind zu beachten.
16. Auf den Forstwirtschaftswegen und deren Querungen ist auf andere Erholungssuchende wie Wanderer, sonstige Radfahrer, Spaziergänger, Hunde, usw. vorrangig Rücksicht zu nehmen.
17. An unübersichtlichen Stellen ist das Tempo entsprechend der Sichtweite anzupassen.
18. Das Bauen von neuen oder das Ändern bestehender Hindernisse ist verboten.
19. Müll ist mitzunehmen und keinesfalls auf den Strecken liegen zu lassen.
20. Den Anweisungen der für die Strecken verantwortlichen Vereinsmitglieder, der Familie Stinn (Skigebiet Fahlenscheid GbR) oder dem Liftpersonal ist Folge zu leisten.
21. Rettungspunkte sind ausgewiesen – bei Absetzen eines Notrufs bitte unbedingt immer die entsprechende Bezeichnung des Punktes angeben.