Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand 06.2022)

 

1. Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem TV Olpe 1848 e.V. (nachfolgend „bikeparkOE“) und dem Nutzer der Anlage gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in ihrer jeweils gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Nutzers werden nicht anerkannt, es sei denn, der bikeparkOE stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

2. Vertragsschluss

2.1.
Die Nutzung der Anlage (Strecken, Gelände – nur außerhalb des Liftbetriebes) des bikeparkOE ist nur aufgrund eines wirksamen Nutzungsvertrages gestattet. Dieser kommt durch den Erwerb des parkscheinOE zustande oder bei Mitgliedschaft im TV Olpe 1848 e.V. Der parkscheinOE ist bei Aufforderung sofort vorzulegen.

Während des Liftbetriebes gelten die AGB der Skigebiet Fahlenscheid GbR.

2.2.
Die Volljährigkeit des Nutzers ist durch einen geeigneten Nachweis zu belegen.

Bei minderjährigen Nutzern ist eine von dem/den gesetzlichen Vertreter(n) unterzeichnete Einverständniserklärung vorzulegen. Der oder die gesetzlichen Vertreter erklären mit ihrer Unterschrift das Einverständnis mit den AGB und allen Nutzungsbedingungen (Regeln zur Benutzung der Anlage) sowie den Abschluss eines Nutzungsvertrages.

Mit ihrer Unterschrift bestätigen der oder die gesetzlichen Vertreter die Aufklärung der/des Minderjährigen über den Inhalt der AGB sowie über die Sicherheitshinweise und Verhaltensregeln.

 

3. Nutzungsbedingungen

3.1.
Mit dem Abschluss des Nutzungsvertrages erklärt der Nutzer zugleich, dass er körperlich gesund ist und keine berauschenden oder sonstigen, die geistige und körperliche Verfassung einschränkende Mittel, wie z. B. Alkohol, Medikamente, Betäubungsmittel oder sonstige Drogen konsumiert hat und nicht an einer Krankheit oder physischen oder psychischen Beeinträchtigung leidet, die bei der Nutzung der Angebote und Anlagen des bikeparkOE eine Gefahr für die eigene Person und/oder Gesundheit oder die anderer Personen darstellt.

3.2.
Alle Nutzer des bikeparkOE haben die AGB, Sicherheitshinweise und Verhaltensregeln sowie sämtliche Infotafeln, Schilder und Markierungen auf den einzelnen Strecken zu beachten und zu befolgen.

Den Anordnungen des Personals der Skigebiet Fahlenscheid GbR und den Mitgliedern des TV Olpe 1848 e.V. ist unbedingt Folge zu leisten.

3.3.
Das Erreichen des jeweiligen Startpunktes der Strecken der Anlage ist nur mit dem Schlepplift oder durch das Benutzen der Wirtschaftswege gestattet. Das Erreichen des Startpunktes auf anderen Wegen ist verboten.

3.4.
Die Nutzer dürfen ausschließlich die angelegten Strecken befahren.

Das Befahren außerhalb der angelegten Strecken ist verboten. Das Abkürzen und das direkte oder indirekte Anlegen neuer Fahrlinien bzw. Strecken sind untersagt.

3.5.
Das Befahren der gesamten Anlage des bikeparkOE – mit Ausnahme ausgewiesener Parkflächen – mit motorisierten Fahrzeugen (ausgenommen E-Bikes) ist untersagt.

3.6.
Wird es dem bikeparkOE auf Grund höherer Gewalt oder aus Gründen, die der bikeparkOE nicht zu vertreten hat, unmöglich, die Nutzung der Anlage bereitzustellen, besteht kein Anspruch auf Schadensersatz oder sonstige Ersatzleistungen.

 

4. Haftung

4.1.
Die Nutzung der Angebote und Anlagen des bikeparkOE erfolgt auf eigene Gefahr und Risiko des Nutzers.

4.2.
Der bikeparkOE haftet nicht für Schäden, die auf die Nichteinhaltung unserer AGB, die Nichtbeachtung der Sicherheitshinweise oder Verhaltensregeln zurückzuführen sind.

4.3.
Der bikeparkOE haftet nicht für Schäden, die auf Umständen beruhen, die er nicht zu vertreten hat.

4.4.
Auf Schadensersatz haftet der bikeparkOE – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der bikeparkOE vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach den gesetzlichen Vorschriften (z. B. für die Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten) nur:

a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

b) für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen

Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

4.5.
Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer gesetzlichen Vertreter, Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.

4.6.
Das Recht, Schadensersatzansprüche für die Beschädigung der Anlage oder Anlagenteile, die auf ein Verschulden des Nutzers zurückzuführen sind, bleibt vorbehalten.

4.7.
Ebenso unberührt bleibt das Recht, Schadensersatzansprüche gegenüber dem Nutzer geltend zu machen, wenn diese auf die schuldhafte Verletzung der AGB, der Sicherheitshinweise oder Verhaltensregeln zurückzuführen sind.

4.8.
Eine Haftung für den Verlust, Beschädigung oder Diebstahl von Ausrüstungsgegenständen des Nutzers ist ausgeschlossen.

4.9.
Der Nutzer trägt die alleinige Verantwortung für die Eignung und den technisch einwandfreien Zustand des genutzten Fahrrads inkl. Bereifung sowie der verwendeten Schutzausrüstung.

 

5. Einwilligungsvorbehalte, Lizenzen

Der bikeparkOE behält sich vor, Bilder und Videos der Nutzer zu erstellen und diese zu Werbezwecken einzusetzen.
Kommerzielle Bild- oder Videoprojekte sind dem bikeparkOE rechtzeitig vorher anzukündigen und erfordern dessen explizite Freigabe.

 

6. Regeln zur Benutzung der Anlage

6.1.
Das Befahren oder Betreten der Mountainbike-Strecken ist nur Mitgliedern des TV Olpe 1848 e.V. oder mit gültigem parkscheinOE gestattet. Während des Liftbetriebs gilt das von der Skigebiet Fahlenscheid GbR erworbene Ticket.
E-Mountainbiker sind ebenfalls zum Kauf einer Liftkarte verpflichtet.

6.2.
Der Mitgliedausweis, die Liftkarte oder der parkscheinOE sind den verantwortlichen Vereinsmitgliedern oder dem Liftpersonal jederzeit nach Aufforderung vorzuzeigen.

6.3.
Jugendliche unter 14 Jahren dürfen den Bikepark nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder mit deren schriftlichen Einverständniserklärung im Beisein eines geeigneten Übungsleiters nutzen.
Ab dem 14. Lebensjahr bedarf die unbegleitete Nutzung der schriftlichen Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten.

6.4.
Das Betreten des Geländes und das Befahren der Strecken erfolgt auf eigene Gefahr. Es verpflichtet die Nutzer zur gegenseitigen Rücksichtnahme. Die Nutzer sind sich der Gefahren durch die Benutzung der Strecken vollumfänglich bewusst.

6.5.
Die Strecken dürfen nur von einer Stunde nach Sonnenaufgang bis eine halbe Stunde vor Sonnenuntergang (spätestens 20:00 Uhr) befahren werden.

6.6.
Rennen jeglicher Art sind auf der Strecke verboten.

6.7.
Bei Sturm oder Gewitter dürfen die Strecken nicht befahren werden. Mit waldtypischen Gefahren ist jederzeit zu rechnen. Das eigene Verhalten ist daran anzupassen.

6.8.
Auf den Strecken herrscht Helmpflicht. Empfohlen wird ein Vollvisierhelm und zusätzliche Protektoren (Knie-, Ellbogen- und Rückenprotektoren) zu tragen.

6.9.
Das Fahrrad muss für die Befahrung der Strecken geeignet, funktionsfähig und technisch einwandfrei sein.

6.10.
Der Fahrer muss in geeigneter körperlicher Verfassung sein, um die Strecke zu befahren.

6.11.
Die Streckenauswahl und das Fahrverhalten sind dem persönlichen Fahrkönnen und der persönlichen Fahrpraxis anzupassen.

6.12.
Vor dem erstmaligen Befahren hat der Benutzer sich durch eine ausführliche Begehung von dem Verlauf der Strecken Kenntnis zu verschaffen. Vor jedem erneuten Befahren hat er sich einen Eindruck über den Zustand der Strecken und eventuelle Gefahren (z. B. herabgefallene Äste, umgestürzte Bäume) zu verschaffen.

6.13.
Zu dem Vorausfahrenden ist stets ein ausreichend großer Sicherheitsabstand einzuhalten. Der vorausfahrende Fahrer hat stets Vorfahrt.
Schwächere Fahrer dürfen nicht bedrängt werden.

6.14.
Die gekennzeichneten Strecken dürfen nicht verlassen werden.

6.15.
Schilder und Markierungen sind unbedingt zu beachten.

6.16.
Auf den Forstwirtschaftswegen und deren Querungen ist auf andere Erholungssuchende wie Wanderer, sonstige Radfahrer, Spaziergänger, Jogger, Hunde usw. vorrangig Rücksicht zu nehmen.

6.17.
An unübersichtlichen Stellen ist das Tempo entsprechend der Sichtweite anzupassen.

6.18.
Das Bauen von neuen oder das Ändern bestehender Hindernisse ist verboten.

6.19.
Müll ist mitzunehmen und keinesfalls auf den Strecken liegen zu lassen.

6.20.
Den Anweisungen der für die Strecken verantwortlichen Vereinsmitglieder, der Familie Stinn (Skigebiet Fahlenscheid GbR) oder dem Liftpersonal ist Folge zu leisten.

6.21.
Rettungspunkte sind ausgewiesen – bei Absetzen eines Notrufs bitte unbedingt immer die entsprechende Bezeichnung des Punktes angeben.

7.  Sonstiges

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

 

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